Der Landesverband

Nach dem Ende des 2. Weltkriegs schlossen sich hessische Grundeigentümer zusammen und gründeten den Hessischen Grundbesitzerverband. Ausschlaggebend war Artikel 42 der Verfassung des Landes Hessen vom 01.12.1946. Dort wurde festgeschrieben, dass der „Großgrundbesitz im Rahmen einer Bodenreform einzuziehen“ sei.

Der staatlichen Bedrohung stellte der Verband ein eigenes Konzept gegenüber, das nach zähen Verhandlungen angenommen wurde. Durch freiwillige Landabgaben wurden Betriebe geschaffen, die den Eigentümern nach Krieg und Vertreibung den Aufbau einer neuen Existenz ermöglichten. Gleichzeitig konnte die Zerschlagung bestehender, lebensfähiger Besitze weitgehend verhindert werden.

Im Jahr 2016 kam es erstmals zur Umbenennung in Familienbetriebe Land und Forst – Hessen e. V..
Heute wie damals setzt sich der hessische Verband der Familienbetriebe Land und Forst dafür ein, den Land- und Forstwirten die Nutzungs- und Verfügungsrechte an ihrem Eigentum zu erhalten. Er setzt auf Kooperation anstelle von Konfrontation durch überbordende stattliche Verordnungen.
Gerade in Zeiten der globalen Marktwirtschaft ist es umso wichtiger, die Eigentümerrechte vor Einschränkungen durch die EU-, Bundes- und Ländergesetzgebung zu schützen.
Ihr Eigentum ist unser Anliegen!

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