Bundesrat folgt Hessens Vorschlag zur Änderung des Bundeswaldgesetzes

Umweltministerin Priska Hinz: „Ein Baum ist kein Joghurtbecher und sollte nicht den Regeln des Wettbewerbs unterliegen.“

„Die Klarstellung des Bundeswaldgesetzes war längst überfällig: Mit dem heute im Bundesrat beratenen Gesetzentwurf können wir die Arbeit der hessischen Forstverwaltung und die nachhaltige Pflege des hessischen Waldes zukünftig auf sichere Füße stellen“, sagte Umweltministerin Priska Hinz zum Beschluss des Bundesrates zur Änderung des Bundeswaldgesetz, wonach auch in Zukunft die hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben der Landesforstverwaltung in einer Hand bleiben sollen. Ohne diese Änderung des Gesetzes wären neben dem Verkauf des Holzes auch die Pflege des Waldes und der Holzeinschlag wettbewerbsrechtlich relevant und müssten ausgeschrieben werden. Das Land Hessen hatte daher im September mit einer Initiative eine entsprechende Änderung des Bundeswaldgesetzes im Bundesrat eingebracht.

„Die Arbeit von Waldbesitzern, Forstleuten und Waldarbeitern ist viel mehr als nur Holzverkauf: Es geht um die Pflege und den Erhalt unserer Wälder als artenreicher Lebensraum, als Erholungsraum und als Trinkwasserlieferant. Ein Baum ist kein Industrieprodukt wie ein Joghurtbecher, der nur einen Zweck erfüllt. Er sollte daher auch nicht den Regeln des Wettbewerbs unterliegen“, betonte die Ministerin. „Noch dazu ist in Hessen der Großteil der 60.000 Waldeigentümer mit der Arbeit der Forstverwaltung zufrieden. Wir wollen, dass das so bleibt.“

Derzeit gibt es eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt, in der es um die Auslegung des Bundeswaldgesetzes in Bezug auf die wettbewerbsrechtlich korrekte Form des Holzverkaufs und die Rolle der staatlichen Forstorganisation geht. Bis Dezember ist hier ein Urteil zu erwarten, die auch große Auswirkungen auf die Forstverwaltung in anderen Ländern und unter anderen eben auch in Hessen hätte. „Der Bundestag ist nun am Zug und muss das Gesetz zügig in dieser Form beschließen“, forderte Ministerin Hinz. „Ohne eine Änderung des Bundeswaldgesetzes steht die Landesforstverwaltung in ihrer bisherigen Organisationsform auf dem Spiel. Das wollen wir nicht“, sagte Hinz.

Nach oben scrollen