Bund-Europa

Private Denkmaleigentümer erhalten pauschale Ermäßigung bei der Grundsteuer

Erstmalig in Deutschland erhalten alle privaten Denkmaleigentümer eine pauschale Ermäßigung bei der Grundsteuer. Nun auch Zustimmung vom Bundesrat.

Berlin, 8. November 2019 – Gleich zu Beginn seiner heutigen Sitzung beschloss auch der Bundesrat das Grundsteuerreformgesetz. Darin enthalten ist erstmalig eine pauschale Ermäßigung für private Denkmaleigentümer in Höhe von 10 Prozent. „Das Denkmalbündnis, das seit Monaten eine Berücksichtigung der Besonderheiten der Baudenkmäler bei der Grundsteuer gefordert hatte, dankt allen Bundestagsabgeordneten und dem Bundesrat für die gute Lösung. Diese stellt ein wichtiges Signal für die Wertschätzung des privaten Denkmalbestandes in Deutschland dar. Rund 500.000 private Besitzer denkmalgeschützter Häuser erhalten nun eine Anerkennung ihres persönlichen Einsatzes im Interesse der Allgemeinheit“, erklärt Hubertus von Dallwitz, einer der Sprecher des Bündnisses und Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum.

Die Pressemeldung finden Sie hier:

191108 APD Pm Zustimmung Bundesrat

Private Denkmaleigentümer erhalten pauschale Ermäßigung bei der Grundsteuer Read More »

Handeln statt Absichtserklärungen: Familienbetriebe Land und Forst fordern konkrete Maßnahmen für gleichwertige Lebensverhältnisse

Berlin, 07. November 2019. „Der ländliche Raum benötigt keine weiteren Programmsätze und Absichtserklärungen, sondern entschiedenes Handeln, um die Landflucht zu stoppen und der Heimat eine Perspektive zu geben. Unverzichtbar ist dabei, die Herstellung von analoger und digitaler Infrastruktur für Unternehmen. Und zwar jetzt“, so der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt, beim Tag des Eigentums in Berlin.

Die Pressemitteilung finden Sie hier:

191107 PM gleichwertige Lebensverhältnisse_TdE

Handeln statt Absichtserklärungen: Familienbetriebe Land und Forst fordern konkrete Maßnahmen für gleichwertige Lebensverhältnisse Read More »

Ökosystemleistung der Wälder honorieren, Familienbetriebe Land und Forst fordern Prämie für Kohlenstoffsenke

Berlin, 06. November 2019. Die Familienbetriebe Land und Forst begrüßen die von Bund und Ländern mittlerweile bereitgestellten Hilfsgelder über 800 Mio. Euro für die kommenden vier Jahre für die durch Sturm, Dürre und Borkenkäfer schwer geschädigten Wälder, fordern aber weiterhin eine Prämie für die Kohlenstoffsenke Wald. „Ein klimaangepasster Waldumbau erfordert einen langen Atem und bedarf einer verlässlichen Partnerschaft zwischen Waldeigentümern und Gesellschaft. Wenn die öffentliche Hand die Kohlenstoffsenke des Waldes bereits in internationalen Konventionen in die Klimaleistungen der Bundesrepublik einpreist, muss diese auch entsprechend vergütet werden“, betont der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt, im Rahmen der heute in Berlin stattfindenden Delegiertenversammlung des Verbandes.

Der Vorstand und die Delegierten der Familienbetriebe Land und Forst fordern einstimmig, die Ökosystemleistungen des Waldes künftig im Rahmen einer CO2-Bepreisung zu honorieren. Ein genaues Berechnungsmodell auf Basis der Forsteinrichtung müsse nun schnellstmöglich von den Ministerien in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft entworfen werden. „Ein Entwurf des „Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik“ liegt bereits vor. Darin heißt es, dass die Mittel den bewirtschafteten und aktiv gepflegten Flächen zufließen sollen. Weitere Ökosystemleistungen müssen nun in dieses System integriert werden“, erklärt Elverfeldt. „Im Mittelwert werden pro Hektar Wald fünf Tonnen Kohlenstoff im Jahr gespeichert. Bei dem aktuellen Preis eines Zertifikats im Emissionshandel von 25 Euro pro Tonne CO2 ergibt dies eine Honorierung dieser Ökosystemleistung von 125 Euro pro Jahr und Hektar. Es gilt jetzt rasch ein verlässliches Modell zu verabschieden, um die Waldbauern für ihren wichtigen gesellschaftlichen Beitrag mit einer CO2 Prämie kontinuierlich zu unterstützen.“

Der Wald ist der größte Speicher von Kohlenstoff in Deutschland. In seinen Bäumen und Böden sind 2,5 Milliarden Tonnen Kohlenstoff gebunden. Zu der gespeicherten Menge an Kohlenstoff kommen jedes Jahr im Zuge des Waldwachstums rund 60 Millionen Tonnen CO2 hinzu. Darüber hinaus spart die Verwendung von Holz jährlich rund 66 Millionen Tonnen CO2 und bindet jedes Jahr rund 3 Millionen Tonnen CO2 langfristig in Holzprodukten. Damit ist das Cluster Forst & Holz ein bedeutender Klimaschützer, der mehr als 127 Millionen Tonnen COund damit rund 14 Prozent des jährlichen CO2-Ausstoßes der deutschen Volkswirtschaft bindet. „Eine nachhaltige multifunktionale Waldbewirtschaftung ist aktiv betriebener Umweltschutz, den es zu unterstützen gilt“, so Elverfeldt abschließend.

Ökosystemleistung der Wälder honorieren, Familienbetriebe Land und Forst fordern Prämie für Kohlenstoffsenke Read More »

Waldeigentümer und Familienbetriebe Land und Forst begrüßen Klöckner-Vorschlag zur Aufforstung

Der Präsident der Waldeigentümer, Hans-Georg von der Marwitz, und der Vorsit-
zende der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt, begrüßen in einer gemeinsamen Er-
klärung das von Bundesagrarministerin Julia Klöckner vorgeschlagene Programm zur Wiederauffors-
tung von geschädigten Wäldern in Deutschland. Klöckner will ein „Mehrere-Millionen-Bäume-Pro-
gramm“ auflegen, um den Verlust von insgesamt 110.000 Hektar Wald aus den verheerenden Folgen
von Sturm, Dürre und Schädlingsbefall der Jahre 2018 und 2019 auszugleichen.

Die Pressemitteilung finden Sie hier:

190709 PM Waldeigentümer Und Familienbetriebe Land Und Forst Begrüßen Kl…

Waldeigentümer und Familienbetriebe Land und Forst begrüßen Klöckner-Vorschlag zur Aufforstung Read More »

Ökosystemleistungen des Waldes als Klimaschützer Nr.1 müssen honoriert werden

Der Klimawandel kann einer aktuellen Studie der ETH Zürich zufolge durch nichts so effektiv bekämpft werden, wie durch Aufforstung. „Bäume zu pflanzen hat das Potenzial, zwei Drittel der bislang von Menschen gemachten klimaschädlichen CO2-Emissionen aufzunehmen. Die Studie belegt damit ganz klar die enorme Bedeutung eines gesunden Waldes für den Klimaschutz“, so der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt.

Die Pressemitteilung finden Sie hier:

190705 PM Ökosystemleistungen Des Waldes Müssen Honoriert Werden

Ökosystemleistungen des Waldes als Klimaschützer Nr.1 müssen honoriert werden Read More »

Europa-Wahl 2019 – unsere Thesen

Unsere Familienbetriebe sind fest in der EU verwurzelt. Die EU ist unsere Heimat und unser Heimatmarkt.
Über drei Viertel der Fläche Europas besteht aus Wald oder landwirtschaftlichen Flächen. Land- und Forstwirte versorgen die Bürger Europas mit Lebensmitteln und Rohstoffen. Sie schaffen und erhalten Arbeitsplätze. Sie pflegen und erhalten den ländlichen Raum mit unserer über Jahrhunderte entwickelten Kulturlandschaft.
Die Europäische Union bringt Frieden, Freiheit und Chancenreichtum. Wir wollen die Europäische Union gestalten und weiterentwickeln. Wir wehren uns gegen Kräfte, die das Europäische Projekt von innen oder von außen schwächen wollen.

Am 26. Mai finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt.

MAKE EUROPE YOUROPE!

FAB Thesen Für Europa 2019

Europa-Wahl 2019 – unsere Thesen Read More »

Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in Kraft

Die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes wurde mit den seitens der CDU im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren eingefügten Änderungen vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Gesetzesnovelle dient der Umsetzung der Verpflichtungen des deutschen Gesetzgebers aus der Aarhus-Konvention und den darauf basierenden Urteilen des europäischen Gerichtshofs. Demnach wurden durch das bisher bestehende Umwelt Rechtsbehelfsgesetz die anerkannten Vereinigungen zum Zwecke des Umweltschutzes in ihren Rechten unzulässig eingeschränkt. Durch den Gesetzentwurf wird das Klagerecht der Umweltverbände daher deutlich erweitert und bisher bestehende formelle Klagehindernisse für diese Verbände werden beseitigt.

Der deutsche Gesetzgeber ist in Form von  Bund, Land und Gemeinden beispielsweise durch Straßenbau und andere Infrastrukturprojekte einer der Hauptbetroffenen des erweiterten Klagerechtes der Umweltverbände.

Die Betroffenheit der land- und forstwirtschaftlichen Familienbetriebe ist überall dort gegeben, wo insbesondere in Form von behördlichen Genehmigungen Verwaltungsakte ergehen, bei denen behördenseits die Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden müssen.

Damit ergeben sich folgende Änderungen:

  • Umweltverbände und private Kläger können nicht länger von Gerichtsverfahren ausgeschlossen werden, weil sie sich am außergerichtlichen Ausgangsverfahren nicht beteiligt haben.
  • Die Klagefrist für veröffentlichte Behördenentscheidungen beträgt weiter 1 Jahr ab Veröffentlichung.
  • Die Klagefrist endet künftig bei nicht veröffentlichten Behördenentscheidungen unabhängig von der Kenntniserlangung potentieller Kläger erst nach 2 Jahren.
  • Die neue Rechtslage soll auch auf alle noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren anwendbar sein.
  • Private Betroffene von Verwaltungsentscheidungen haben künftig das Recht, dass die Behörde die Entscheidung öffentlich bekannt machen muss -Verkürzung der Klagefrist.
  • Die Anerkennungsregeln für Umweltverbände wurden formell durch ein zu erstellendes öffentliches Register geringfügig vereinfacht.
  • Anerkannte Vereinigungen können auch künftig nur die Verletzung von Vorschriften rügen, die dem satzungsgemäßen Zweck der Verbände (Umweltschutz) dienen.
  • Es wird eine Klagebegründungspflicht von 10 Wochen nach Klageerhebung eingeführt, die nur unter eng begrenzten Voraussetzungen (großer Umfang, keine Beteiligung im Verwaltungsverfahren) verlängert werden kann.
  • Missbrauch und unredliches Verhalten im Klageverfahren kann zur Nichtbeachtung von Einwendungen führen.
  • Materielle Fehler können leichter im gerichtlichen- oder einem Anschlussverfahren geheilt werden.
  • Erstmals können auch formelle Fehler im Gerichtsverfahren oder einem Anschlussverfahren geheilt werden!

Im Ergebnis stellt sich das Gesetz damit nicht als ausschließliche Verschlechterung dar. Durch das erweiterte Klagerecht und die kenntnisunabhängige Klagefrist von 2 Jahren bestehen zusätzliche Möglichkeiten einer Verfahrensverzögerung. Die verbesserten und neu eingeführten Heilungsmöglichkeiten im gerichtlichen Verfahren vermeiden künftig hoffentlich in den meisten Fällen, das ein Genehmigungsverfahren vom Gericht auf den Stand null zurückgesetzt wird und komplett neu durchlaufen werden muss.

Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in Kraft Read More »

Innovation aus Tradition

Nicht überall auf dem Land gibt es Abwanderung in die Städte. In einigen Regionen stemmen sich landwirtschaftliche Familienbetriebe erfolgreich gegen diesen Trend.

In einer Studie „Innovation aus Tradition“ hat das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung nun untersucht, was land- und forstwirtschaftliche Familienbetriebe für die Stabilität und Entwicklung des ländlichen Raums leisten können.

Besonders engagiert sind dabei die Inhaber der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, denn sie sind ortsgebunden und haben deshalb ein besonderes Interesse, dass sich ihr Umfeld positiv entwickelt. Die Palette der Engagements reicht von Schulgründungen über kreative Tourismusprojekte bis zum Rufbus für Ältere. Außerdem unterstützen sie u.a. die Feuerwehr, engagieren sich im Naturschutz, in der Kommunalpolitik und in der Denkmalpflege. Sie schaffen neue Arbeitsplätze auf dem Land durch innovative Geschäftsideen. Damit übernehmen Familienbetriebe wichtige gesellschaftliche und soziale Aufgaben und tragen somit entscheidend zur Stärkung des ländlichen Raums bei.

Studie als PDF: „Innovation aus Tradition“

Innovation aus Tradition Read More »

Kartellverfahren: Ergebnis des OLG Verfahrens am 15.03.2017 erwartet

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Verkündung seines Ergebnisses im Rechtsstreit des Landes Baden-Württemberg gegen das Bundeskartellamt zur Rundholzvermarktung für den 15. März 2017 angekündigt. Dies teilte der vorsitzende Richter Prof. Kühnen in der heutigen Verhandlung in Düsseldorf mit.

Im Rahmen des Gerichtstermins am 11. Januar  äußerte sich der Richter kritisch zu der kürzlich erfolgten Änderung des Bundeswaldgesetzes. Durch die Gesetzesänderung wurden die staatlichen Dienstleistungen bekanntlich von der Anwendung des deutschen Wettbewerbsrechts ausgenommen. Außerdem beinhaltet der neue § 46 Aussagen zur Anwendung europäischen Wettbewerbsrechts. Das Gericht stellte klar, dass hier europäische Regelungen ins Gegenteil umgekehrt würden. Hier werde im Grunde eine pauschale Ausnahmeregelung geschaffen, für die der Bundesgesetzgeber nicht die Kompetenz habe. Dass der Gesetzgeber davon ausgeht, in Konformität mit EU-Recht zu handeln sei nicht nachvollziehbar. Vielmehr sei die Gesetzesänderung ein „legislativer Alleingang“ Deutschlands.

Inwiefern europäisches Wettbewerbsrecht aber im baden-württembergischen Verfahren direkt anwendbar ist, blieb dagegen in der Verhandlung offen. Das Bundeskartellamt hatte argumentiert, dass auch im Bereich von Reviertätigkeiten, forsttechnischer Betriebsleitung und Forsteinrichtung der Handel zwischen EU-Staaten potenziell beeinträchtigt und damit europäisches Recht anzuwenden sei. Das Land Baden-Württemberg hatte dem widersprochen. Das Gericht hat diesen Sachverhalt noch nicht abschließend geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird vermutlich großen Einfluss auf das Urteil des OLG haben. Der Ausgang des Gerichtsverfahrens bleibt daher weiter offen.

Kartellverfahren: Ergebnis des OLG Verfahrens am 15.03.2017 erwartet Read More »

Bundesrat folgt Hessens Vorschlag zur Änderung des Bundeswaldgesetzes

Umweltministerin Priska Hinz: „Ein Baum ist kein Joghurtbecher und sollte nicht den Regeln des Wettbewerbs unterliegen.“

„Die Klarstellung des Bundeswaldgesetzes war längst überfällig: Mit dem heute im Bundesrat beratenen Gesetzentwurf können wir die Arbeit der hessischen Forstverwaltung und die nachhaltige Pflege des hessischen Waldes zukünftig auf sichere Füße stellen“, sagte Umweltministerin Priska Hinz zum Beschluss des Bundesrates zur Änderung des Bundeswaldgesetz, wonach auch in Zukunft die hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben der Landesforstverwaltung in einer Hand bleiben sollen. Ohne diese Änderung des Gesetzes wären neben dem Verkauf des Holzes auch die Pflege des Waldes und der Holzeinschlag wettbewerbsrechtlich relevant und müssten ausgeschrieben werden. Das Land Hessen hatte daher im September mit einer Initiative eine entsprechende Änderung des Bundeswaldgesetzes im Bundesrat eingebracht.

„Die Arbeit von Waldbesitzern, Forstleuten und Waldarbeitern ist viel mehr als nur Holzverkauf: Es geht um die Pflege und den Erhalt unserer Wälder als artenreicher Lebensraum, als Erholungsraum und als Trinkwasserlieferant. Ein Baum ist kein Industrieprodukt wie ein Joghurtbecher, der nur einen Zweck erfüllt. Er sollte daher auch nicht den Regeln des Wettbewerbs unterliegen“, betonte die Ministerin. „Noch dazu ist in Hessen der Großteil der 60.000 Waldeigentümer mit der Arbeit der Forstverwaltung zufrieden. Wir wollen, dass das so bleibt.“

Derzeit gibt es eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt, in der es um die Auslegung des Bundeswaldgesetzes in Bezug auf die wettbewerbsrechtlich korrekte Form des Holzverkaufs und die Rolle der staatlichen Forstorganisation geht. Bis Dezember ist hier ein Urteil zu erwarten, die auch große Auswirkungen auf die Forstverwaltung in anderen Ländern und unter anderen eben auch in Hessen hätte. „Der Bundestag ist nun am Zug und muss das Gesetz zügig in dieser Form beschließen“, forderte Ministerin Hinz. „Ohne eine Änderung des Bundeswaldgesetzes steht die Landesforstverwaltung in ihrer bisherigen Organisationsform auf dem Spiel. Das wollen wir nicht“, sagte Hinz.

Bundesrat folgt Hessens Vorschlag zur Änderung des Bundeswaldgesetzes Read More »

Nach oben scrollen