Neues Hessisches Waldgesetz in Kraft

Am 27. Juni 2013 ist das neue Hessische Waldgesetz in Kraft getreten. Mit gerade einmal 33 Paragrafen ist es um die Hälfte schlanker als das „alte“ Hessische Forstgesetz.

Im Vorfeld wurde vor allem das Betreten des Waldes, speziell das Fahren mit Mountainbikes, immer wieder heftig diskutiert. Die fehlende Definition eines Weges im alten Hessischen Forstgesetz hatte dazu geführt, dass vor allem in den Ballungsräumen ein dichtes Netz illegaler Pfade abseits der befestigten Hauptwege entstanden ist. Immer wieder kam es dadurch zu Beeinträchtigungen in den Wildruhezonen, was z.T. zu massiven (Schäl-)Schäden des Bestandes führte.
Die neue Regelung verschafft Klarheit. Radfahren und Reiten ist von nun an nur noch auf erdfesten oder befestigten Wegen gestattet, die vom Waldbesitzer oder mit dessen Zustimmung angelegt wurden und auf denen man sich gefahrlos begegnen kann.
Neu ist auch die Regelung für Forstbetriebspläne, die nur noch von Betrieben ab einer Größe von 100 Hektar aufgestellt werden müssen.
Ebenso ist im neuen Gesetz auch die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaftswälder verankert, wodurch die Handlungsbefugnis der Vorstände entscheidend gestärkt wird.
Unbefriedigend ist, dass Waldbesitzer die Kennzeichnung von Rad-, Reit- und Wanderwegen von nun an zu dulden haben. Die Wege sollen in Abstimmung mit dem Eigentümer und mit Zustimmung des zuständigen Forstamtes ausgewiesen und gekennzeichnet werden. Die Ausweisung der Wege stellt zwar einen belastenden Verwaltungsakt dar, wodurch die betroffenen Waldeigentümer angehört werden müssen, dennoch ist eine solche Regelung ein massiver Eingriff in das Eigentum.

Neues Hessisches Waldgesetz in Kraft Read More »