Neue Beförsterungskostenrichtlinie

Am 1. Oktober 2015 tritt die Richtlinie für die besondere Förderung privater Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Hessen in Kraft. Darin festgesetzt sind die neuen Beförsterungskostensätze des Landesbetriebs Hessen-Forst.
Die unter Vertrag stehenden Waldbesitzer werden durch die Forstämter in den nächsten Wochen über die bevorstehenden Änderungen informiert werden. Sofern den Änderungen innerhalb eines Monats widersprochen wird, wird Hessen-Forst den bestehenden Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Bis zum endgültigen Ablauf gelten dann die bisherigen Vertragsvereinbarungen bzw. -konditionen.

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