Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer nicht in jeder Hinsicht verfassungsgemäß

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar ist. Die Verschonung von Betriebsvermögen ist demnach ausdrücklich mit der Verfassung vereinbar. Jedoch haben die Richter bei der Verschonung die Regeln im Einzelnen beanstandet und fordern vom Gesetzgeber Nachbesserungen. Somit hat Karlsruhe den Ball an die Politiker zurückgeworfen, die das Erbschaftsteuergesetz entsprechend bis 30. Juni 2016 ändern müssen.

Die Privilegierung betrieblichen Vermögens sei dann unverhältnismäßig, wenn sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift. Auch dürften Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern nicht ohne weiteres von der Mindestlohnsumme freigestellt werden, sondern sie sollten für die Freistellung die Einhaltung einer Mindestlohnsumme gewährleisten.
Für die Land- und Forstwirtschaft ist das Urteil kein schlechtes Signal: Die Familienunternehmen sollen nicht durch hohe Erbschaftsbesteuerung zerschlagen oder Arbeitsplätze gefährdet werden. Das heißt, das Bundesverfassungsgericht will den Ast auf dem die Wirtschaft und die Arbeitnehmer sitzen, nicht abgesägt sehen. So halten die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber die Tür offen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland auch in Zukunft zu sichern.

Jetzt muss der Gesetzgeber handeln und in Details nachbessern, aber nur dort, wo unbedingt nötig. Wichtig ist, dass die Politik schnell klarstellt, dass die von ihr neu zu treffenden Regelungen nicht rückwirkend auf den heutigen Tag in Kraft gesetzt werden. Wir alle brauchen Planungssicherheit bis zum Juni 2016. Denn diese Frist hat das Gericht dem Gesetzgeber eingeräumt.

Wir verlassen uns auf die Aussagen des Koalitionsvertrags, dass das Aufkommen der Erbschaftsteuer nicht erhöht werden soll. Falls also industrielle Großbetriebe nicht länger verschont werden sollten, und somit der Fiskus mehr einnimmt, müssten die Steuersätze im Gegenzug gesenkt werden.

Familienunternehmen sind das Herz der deutschen Wirtschaft. Denn mehr als die Hälfte aller in der Privatwirtschaft Beschäftigten arbeiten in familiengeführten Unternehmen. Allein bis 2018 sind von der Übergabe an die nächste Generation rund 140.000 Unternehmen mit insgesamt mehr als zwei Millionen Mitarbeitern betroffen. Im Koalitionsvertrag steht, dass „die Erbschaftsteuer in ihrer jetzigen Ausgestaltung den Generationswechsel in den Unternehmen ermöglicht und Arbeitsplätze schützt.“ Daran wird sich der Gesetzgeber, der nun handeln muss, messen lassen müssen.

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