Kartellverfahren: Ergebnis des OLG Verfahrens am 15.03.2017 erwartet

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Verkündung seines Ergebnisses im Rechtsstreit des Landes Baden-Württemberg gegen das Bundeskartellamt zur Rundholzvermarktung für den 15. März 2017 angekündigt. Dies teilte der vorsitzende Richter Prof. Kühnen in der heutigen Verhandlung in Düsseldorf mit.

Im Rahmen des Gerichtstermins am 11. Januar  äußerte sich der Richter kritisch zu der kürzlich erfolgten Änderung des Bundeswaldgesetzes. Durch die Gesetzesänderung wurden die staatlichen Dienstleistungen bekanntlich von der Anwendung des deutschen Wettbewerbsrechts ausgenommen. Außerdem beinhaltet der neue § 46 Aussagen zur Anwendung europäischen Wettbewerbsrechts. Das Gericht stellte klar, dass hier europäische Regelungen ins Gegenteil umgekehrt würden. Hier werde im Grunde eine pauschale Ausnahmeregelung geschaffen, für die der Bundesgesetzgeber nicht die Kompetenz habe. Dass der Gesetzgeber davon ausgeht, in Konformität mit EU-Recht zu handeln sei nicht nachvollziehbar. Vielmehr sei die Gesetzesänderung ein „legislativer Alleingang“ Deutschlands.

Inwiefern europäisches Wettbewerbsrecht aber im baden-württembergischen Verfahren direkt anwendbar ist, blieb dagegen in der Verhandlung offen. Das Bundeskartellamt hatte argumentiert, dass auch im Bereich von Reviertätigkeiten, forsttechnischer Betriebsleitung und Forsteinrichtung der Handel zwischen EU-Staaten potenziell beeinträchtigt und damit europäisches Recht anzuwenden sei. Das Land Baden-Württemberg hatte dem widersprochen. Das Gericht hat diesen Sachverhalt noch nicht abschließend geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird vermutlich großen Einfluss auf das Urteil des OLG haben. Der Ausgang des Gerichtsverfahrens bleibt daher weiter offen.

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