Keine Änderung des Bundeswaldgesetzes

Der Vorstand der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat entschieden, die geplante Änderung des Bundeswaldgesetzes nicht mehr weiter zu verfolgen.
Der seit Monaten intern diskutierte Gesetzentwurf, der dem Holzverkauf vorgelagerte Dienstleistungen vom Kartellrecht freistellen sollte, wird nicht in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Damit ist auch der jüngste Versuch einer geplanten Gesetzesänderung gescheitert ist. Eine Änderung des Bundeswaldgesetzes wird in dieser Legislaturperiode vom Bundeslandwirtschaftsministerium offensichtlich nicht mehr angestrebt.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen